Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fahrausbildungsvertrag Kat.B

Zwischen der Fahrschule Essbach und dem Fahrschüler wird folgender Vertrag für die praktische Ausbildung abgeschlossen:

Die Fahrausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Strassenverkehrsämter der Schweiz.
Die Fahrstunden finden auf Fahrzeugen der Fahrschule statt. 
Die Prüfungsanmeldung erfolgt erst nach Erlangen der vollständigen Prüfungsreife des Schülers.
Mit dem anvertrauten Fahrschuleigentum ist sorgfältigst umzugehen.

Der Administrationsbeitrag betragt CHF 140.-.
Er beinhaltet auch den Versicherungsbeitrag der Fahrschulversicherung bei der ZÜRICH-Versicherungs-Gesellschaft.
Diese haftet nur für Kollisionen des in der Versicherungspolice aufgeführten Fahrzeugs während der Lektionen und der Prüfung.
Für alle anderen Schäden, welche der Fahrschüler verursacht, haftet er selbst.
Sollten Fahrstunden auf einem Ersatzwagen stattfinden, beträgt der Versicherungsselbstbehalt CHF 1000.- pro Schadenfall (dies entspricht den Schweizerischen Mietwagenverträgen und kann von der Fahrschule Essbach nicht beeinflusst werden).
In diesem Fall steht es dem Schüler frei, die vereinbarten Fahrstunden und Prüfungstermine abzusagen, jedoch trägt er die daraus entstehenden Kosten vollumfänglich zu eigenen Lasten.

Die vereinbarten Termine sind einzuhalten. 
Im Verhinderungsfall sind die Termine 2 Werktage im Voraus abzusagen, andernfalls wird die vereinbarte Fahrzeit in Rechnung gestellt.
Absagen bei Krankheit werden nur telefonisch akzeptiert, ansonsten auch hier volle Verrechnung der vereinbarten Fahrzeit!
Die Fahrstunden beginnen am vereinbarten Ort, es werden max. 10 min. gewartet.
Der Fahrstundenpreis der Abonnemente gilt nur, wenn der gesamte Betrag im Voraus oder bis spätestens zur 2. Fahrstunde beglichen wird. Ansonsten werden Einzelstunden verrechnet.

Eine Lektion dauert 45 min. Preise siehe www.fahrschule-essbach.ch, Änderungen bleiben vorbehalten. Einzelfahrstunden sind vor Antritt der Fahrt bar zu begleichen.
Zu viel bezahlte Fahrstunden werden nur nach bestandener praktischer Prüfung zurückerstattet.
Führerprüfungen werden nur mit Fahrzeugen der Fahrschule Essbach absolviert.
Bei vorzeitigem Rücktritt vom Ausbildungsvertrag erfolgt keine Rückerstattung bereits bezahlter Lektionen.

Aktionen sind untereinander nicht kumulierbar! Gutscheine/Flyer für Einzelfahrstunden sind nur gültig in Verbindung mit einem Abo.

Gerichtsstand ist der Sitz der Fahrschule.
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